TEilnahmebedingungen

STEYR CHALLENGE 2023

Allgemein:

Die Starterlaubnis ist von der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen abhängig. Jegliche Strecken sind vor und nach der Challenge lediglich zur Besichtigung freigegeben. Die Besichtigung und das Training liegen in der Eigenverantwortung des jeweiligen Sportlers und haben unter Rücksichtnahme auf die Rechte der Anrainer und Grundstückseigentümer zu erfolgen. Die Teilnahme ist bereits aufgrund der Art der Veranstaltung mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Teilnahme den eigenen Fähigkeiten und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen und hierbei in jedem Fall entsprechende Vorsicht für sich und andere walten zu lassen. 

Startberechtigung: 

Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Teilnehmer bestätigt, dass er sich in einem für die Teilnahme an der Veranstaltung geeigneten Gesundheitszustand befindet und insbesondere keine frischen Verletzungen vorliegen sowie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme unter Alkohol-, Suchtgift- und/oder Medikamentenmissbrauch untersagt ist. Mit der Absendung der Bewerbung wird außerdem bestätigt, dass gegen kein Teammitglied ein dauerhaftes oder temporäres Waffenverbot ausgesprochen wurde/vorliegt.

Teilnahmegebühr:

Die Startgebühr beträgt EUR 223,- pro Team und ist nach angenommener Bewerbung von STEYR ARMS innerhalb von 14 Tagen via Überweisung zu entrichten. Die Rechnung dazu wird via E-Mail an das Leadteammitglied geschickt. Die Startgebühr beinhaltet die Teilnahme an der STEYR CHALLENGE 2023, Verpflegung und Unterkunft vor Ort auf dem Kasernengelände, Rettungsdienst während des kompletten Rennens sowie Startnummerntrikot.

Eigenverantwortung:

Es liegt im freien Ermessen des jeweiligen Teilnehmers, seinen Wettkampf aufzunehmen, auch wenn der Rennleiter die Challenge freigibt. Sollte der Rennleiter die Challenge unterbrechen, so ist seiner Anordnung unbedingt Folge zu leisten. Des Weiteren sind auch während der Durchführung der Challenge die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten (Bsp. Straßenverkehrsordnung).

Gelände:

Alle Strecken führen teilweise in unsichere Lagen. Es wird daher empfohlen, sich vorab über die Beschaffenheit, den Streckenverlauf und die Gefahren die auf der Strecke lauern können zu informieren. Vorsicht ist aber generell geboten! Fragen zur Strecke sind bei der Streckenbesichtigung zu stellen um Unklarheiten und dadurch falsche Streckenwahl, Benützung von unerlaubten Wegen / Abkürzungen usw. durch das Teammitglied vermieden werden und eine folglich Disqualifikation hintangehalten wird. Die Strecken sind am Vortag nur zur Besichtigung freigegeben.

Personal:

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters (Rennleiter, Start – und Ziellrichter, Zeitnehmer, Streckenposten, Steyr Mitarbeiter, Betreuer der Stationen, Polizei und Feuerwehr etc.) ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Anweisung nicht befolgt werden, wird der entsprechende Teilnehmer disqualifiziert. Die Disqualifikation erfolgt unverzüglich durch das offizielle Personal des Veranstalters auf der Wettbewerbsstrecke oder durch den Veranstalter nach Vorlage von Beweismaterial. Eine Disqualifikation kann ebenso ausgesprochen werden, wenn aufgrund diverser Umstände der Start durch Personal des Veranstalters unterbrochen wird der Teilnehmer aber trotzdem startet und die jeweilige Challenge fortsetzt.

Fairness:

Unfaire oder gefährliche Aktionen jeglicher Art gegenüber anderen Teilnehmern führen zur sofortigen Disqualifikation.

Bildrechte:

Jeder Teilnehmer erteilt mit der Teilnahme an der Steyr Challenge 2023 dem Veranstalter, der STEYR ARMS GmbH und ihrer Partner Gesellschaften das unwiderrufliche Recht, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Steyr Challenge gemachten Aufnahmen (Audio- und Video) entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens für jeden erlaubten Zweck (insbesondere auch für Marketingzwecke) auszuwerten und zu veröffentlichen. Weiterhin bestätigt der Teilnehmer durch seine Unterschrift die Kenntnisnahme des Informationsblattes zur Datenschutzerklärung, in welchem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu seinen Rechten angeführt sind, und welches unter https://www.steyr-arms.com/de/datenschutz/ jederzeit eingesehen werden kann bzw. ihm ausgehändigt wurde. 

Haftung:

Der Teilnehmer verzichtet auf eine Haftung des Veranstalters und der von diesem im Rahmen der Veranstaltung zu deren Durchführung beauftragten Personen und sonstigen Erfüllungsgehilfen für jegliche Schäden, welche dem Teilnehmer an seiner Person oder der Person Dritter oder an seinem Vermögen/seinen Sachen oder dem Vermögen/den Sachen eines Dritten infolge eines schädigenden Ereignisses während oder in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Unbeschadet dieses Verzichts ist eine Haftung des Veranstalters und der von diesem im Rahmen der Veranstaltung zu deren Durchführung beauftragten Personen und sonstigen Erfüllungsgehilfen jedenfalls auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dem Teilnehmer sind die Risiken der Teilnahme bekannt und handelt er auf eigene Gefahr. Gleichermaßen ausgeschlossen ist eine Haftung für Schäden am Eigentum des Teilnehmers und/oder Vermögen oder Schäden Dritter welcher Art immer, welche der Teilnehmer verursacht hat. Sofern der Teilnehmer Ansprüche Dritter, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatz, (mit)verursacht oder dafür (mit)verantwortlich gemacht werden kann, hält der Teilnehmer den Veranstalter und die von diesem im Rahmen der Veranstaltung zu deren Durchführung beauftragen Personen und sonstigen Erfüllungsgehilfen bei Inanspruchnahme durch den geschädigten Dritten zur Gänze klag- und schadlos.

Umwelt:

Die Strecke führt teilweise in hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rennstrecke bzw. die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist 1010 Wien.